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Zurichtungen an Konfektionsschuhen


Bei orthopädischen Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh handelt es sich um bettende, korrigierende, stoßdämpfende, stützende und funktionsverbessernde Maßnahmen an Schuhen, die frei im Handel erhältlich sind. Geeignete Konfektionsschuhe dürfen jedoch eine Absatzhöhe von 3 cm nicht übersteigen.

Ein großer Vorteil dieser Maßnahmen ist, dass die funktionellen Veränderungen an den vom Träger ausgesuchten Konfektionsschuhen vorgenommen werden. Die Trageakzeptanz und damit der Therapieerfolg ist im Gegensatz zu orthopädischen Maßschuhen deutlich höher. Da die Zurichtung fest mit dem Schuh verbunden wird, ist bei der Anwendung von orthopädischen Zurichtungen nichts weiter zu beachten.

Bei komplexeren, schmerzhaften Fußerkrankungen bzw. Deformitäten kann eine wirksame Ruhigstellung, Stützung oder Korrektur oft nicht mehr allein durch eine Einlagenversorgung erreicht werden. Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh haben einen größeren Einfluss auf die Schrittabwicklung und werden deshalb verordnet, wenn eine Einlagenversorgung nicht mehr ausreichend ist.

Orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen dienen dazu, den vorhandenen Schuh so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten an den Konfektionsschuhen Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.

Durch orthopädische Zurichtungen wird das Gangbild verbessert, Beschwerden gemindern und Längenunterschiede (Beinlänge, Beckenschiefstand) ausgeglichen.

Normalerweise entscheidet der Arzt über die Notwendigkeit der jeweiligen Schuhzurichtung. Der Orthopädie-Schuhtechniker führt die Arbeiten fachgerecht am Konfektionsschuh aus.